Presse

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Hier finden Sie die aktuellen Presseartikel. Das Archiv bis zurück nach 2001 können Sie hier herunterladen!

Vorsorgekonzept Starkregen

Gewässerbegehung Reitzenhainer Bach

Starkregen und die damit verbundenen Gefahren können uns auch in Reichenberg treffen. Wir hatten im September 2023 eine Sturzflut im Bereich Pfalzgraben, die zum Glück nur geringe Schäden verursacht hat. Im Rahmen des Vorsorgekonzepts Starkregen führt die Gemeinde am 20.04.2024 ab 10 Uhr eine Gewässerbegehung am Reitzenhainer Bach durch. Treffpunkt ist die Brücke Burgweg.

Bei einem Gang bis zur Nastätter Straße sollen folgende Themen besprochen werden:

  • Was ist Starkregen
  • Wie schütze ich mich und mein Eigentum
  • Wie werde ich gewarnt
  • Wo kann ich mich Informieren
  • Wie bereite ich mich vor
  • Wie verhalte ich mich im Ernstfall
  • Was können Gewässeranlieger für Ihr Gewässer tun

Fachkundig unterstützt werden wir bei der Veranstaltung durch Stefan Siering von der Verbandsgemeindeverwaltung. Die Gemeinde hofft auf regen Zuspruch.


Weinbau auf der Dürren Platte

Gedanken zum Klimawandel

In der Reichenberger Chronik kann man nachlesen, dass bereits im 15. Jahrhundert in Reichenberg Weinbau betrieben wurde. Abrechnungen des Kellners (Burgverwalter) belegen dass gerade bei festlichen Anlässen allerdings ein großer Teil des Weins dazugekauft wurde. Im Zuge des Klimawandels scheint es möglich zu werden, auch in Reichenberg wieder Weinstöcke zu kultivieren. Gedanken dazu von unserem Mitbürger Michael May:

Vorwort

Durch den Klimawandel wird der Weinanbau auch an Orten möglich, wo man früher dachte, dass er unmöglich sei. Auch trockenes und verbuschtes Gelände im Außenbereich eignen sich eventuell für den privaten Weinanbau.

Man muss keinen grünen Daumen haben, ein wenig handwerkliches Geschick reicht aus. Auch Gartenfreunde mit Grundkenntnissen können gute Ergebnisse erzielen.

Wie mache ich den Garten klimafit

Die Reben benötigen eigene Abwehrstoffe gegen Schädlinge und Pilze. Die Sorten sollten frühreifend und winterhart sein. Direkte Sonneneinstrahlung ist im Weinbau immer von Vorteil. Durch biologischen Anbau sorgt man für gesunde Inhaltsstoffe. Aus den Trauben kann man Wein, Saft, Federweißer und sogar Gelee herstellen. Eine Bruchsteinmauer ist als natürlicher Wärmespeicher von Vorteil.

Abgängige Gehölze, Büsche und alte Bäume müssen zunächst entfernt werden. Auch ein Anbau in Kübeln wäre bei hartem Untergrund prinzipiell denkbar. Die Rebstöcke sollten geringen Anspruch an den Boden haben, geeignete Sorten erhält man schon für unter 12 €.

Bodenproben sind immer sinnvoll! Der Pflanzabstand sollte mindestens 1,50 m betragen. Auch der Anbau an einer selbstgezimmerten Pergola ist durchaus, selbst für den Laien denkbar. Auch Schatten und Schutz vor Hitze wären im Sommer wichtig. Die Rebstöcke sollten bereits veredelt sein. Das Edelreis muss dann fachmännisch gepflanzt werden.

Wie pflanze ich die Rebstöcke

Das Loch sollte einen Durchmesser von 30 cm haben, Eine Tiefe von 30 bis 40 cm müsste ausreichen. Der Abstand der Pflanzen untereinander sollte mindestens 1,50 m betragen.

Der Wurzelballen sollte leicht gelockert werden, dies ist für das Anwachsen sehr wichtig. Schnittmaßnahmen erfolgen erst in den Folgejahren. Dies legt die Grundlage für einen Hochstamm, der in den folgenden Jahren für hohe Erträge sorgt. Das ganze Jahr über muss die junge Pflanze geschützt werden, Stroh kann vor der UV-Strahlung schützen. Eine chemische Bodenprobe hilft bei der Wahl des notwendigen Düngers.

Der Weinstock in verschiedenen Jahreszeiten

Nach dem Winter ca. bei 10 Grad Celsius beginnt das Wachstum der Rebstöcke. Warmes und trockenes Wetter ist optimal für das Rebenwachstum. An den befruchteten Weintrauben entstehen dann kleine Beeren. Innerhalb von 2 – 3 Jahren ist dann die erste Lese möglich.

Im Winter befindet sich die Weinrebe in Winterstarre, ein Stoffwechsel findet dann kaum noch statt.

Die Weinlese

Wenn sich die Farbe bei Rotweinen ins dunkelblaue verfärbt, kann mit der Ernte begonnen werden, es sind dann relativ viele Helfer erforderlich. Verfärbt sich der Weißwein ins goldgelbe, kann auch hier mit der Lese begonnen werden. Wenn man ein gutes Ergebnis erzielen will, muss ein süßer bzw. aromatischer Geschmack vorhanden sein. Faule und schlecht entwickelte Beeren müssen unbedingt entsorgt werden. Auch das Weinlaub kann für leckere Gerichte benutzt werden. Für ausgefallene und wohlschmeckende Gerichte sollte man fachbezogene Seiten im Internet heranziehen. Frische Trauben enthalten die unterschiedlichsten Nährstoffe, sie sind für die Gesundheit förderlich. Ein gesunder Weingummi aus eigener Herstellung ist gesund und hält die Kinder fit. Erwachsene laben sich lieber an Wein oder Saft.

Wie wird Wein hergestellt?

Für eine erfolgreiche Gärung, ist ein hohes Mostgewicht unbedingt erforderlich. Stiele und nicht voll entwickelte Trauben sollten vorm Keltern entfernt werden. Wein in geringer Dosis ist gesundheitsfördernd. Der Saft wird aber erst durch die Gärung länger haltbar. Federweißer kann schon wenige Tage nach der Lese genossen werden. Das Gleichgewicht von Süße und Säure bringt den Geschmack hervor. Die dunkle Farbe erhält der Rotwein aus der Haut der Trauben. Als Gärgefäße eignen sich Fässer aus Holz, Edelstahl oder Kunststoff. Trockenhefe und Nährsalze sorgen für eine erfolgreiche Gärung.

Rebsorten

Welche Sorte am besten schmeckt entscheidet der Anbauer allein. Man unterscheidet Reben nach:

Geschmack, Farbe, Form, Größe und Haut.

Die verschiedenen Sorten kann man in einem Fachbuch kennen lernen oder man fragt einen heimischen Winzer.

 Möglicherweise kann ein solches Projekt auch im Rahmen einer Leader-Förderung verwirklicht werden. Darüber wird der Gemeinderat auf seiner nächsten Sitzung sprechen.


Holzklau

Dreister Diebstahl am Radweg

Da konnte wohl jemand der Verlockung nicht wiederstehen. Im Januar ist am Radweg in der Nähe der Burgquelle eine Buche quer über den Radweg gefallen. Um den Radweg wieder passierbar zu machen, wurde ein Teil in Meterstücke gesägt und zur Seite gelegt. Eine Vergabe des Holzes konnte nicht sofort durchgeführt werden, da an der Stelle noch weitere Bäume im Rahmen der Verkehrssicherung gefällt und weggeräumt werden müssen.

Ein Unbefugter hat nun damit begonnen die Meterstücke klein zu sägen und weg zu schaffen. Alle noch verbliebenen Stücke sind bereits mit roter Farbe abgelängt. Das Holz ist, wie gesagt, noch nicht vergeben. Von daher bitte ich die Bevölkerung mich zu informieren, wenn dort weitere Aktivitäten zu beobachten sind. Die Gemeinde wird die Stelle mit einer Wildkamera beobachten. Auch für Hinweise auf den Täter wäre ich dankbar.

Der Reichenberger Wald ist uns wichtig und wir müssen dafür viel Geld in die Hand nehmen. Wenn nun noch der geringe Ertrag, den wir erwirtschaften können, geklaut wird, schadet das der Gemeinde und damit uns allen.


Kommunalwahl in Reichenberg

Informationen zur Wahl

Am 09. Juni wird unter anderem in Reichenberg der Gemeinderat und die/der Ortsbürgermeister*in gewählt.

Abgabetermin für Wahlvorschläge ist der 22.04.2024 18:00 Uhr. Umfangreiche Informationen gibt es auf der Internetseite des Landeswahlleiters https://www.wahlen.rlp.de/kommunalwahlen.

Für das Amt des Ortsbürgermeisters sind ein Wahlvorschlag und eine Erklärung des Bewerbers einzureichen. Unterstützungsunterschriften sind wegen der geringen Einwohnerzahl nicht erforderlich.

Für den Gemeinderat wäre eine nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählergruppe zu bilden. Dazu gibt es allerdings detaillierte Vorgaben. In diesem Fall ist der Wahlvorschlag mit bis zu 12 Personen und eine Erklärung aller Bewerber einzureichen.

Gibt es für den Gemeinderat keinen Wahlvorschlag so findet die Gemeinderatswahl wie bei der letzten Wahl als Mehrheitswahl mit einem leeren Stimmzettel statt, auf dem bis zu 6 Personen gewählt werden können.

Hierfür ist es in jedem Fall wünschenswert, wenn sich Bürger explizit bereit erklären, im Gemeinderat mitzuarbeiten und dies auch öffentlich machen. Aber auch der umgekehrte Fall ist denkbar, dass ein bisheriges Ratsmitglied sein Engagement beenden möchte. Auch dann ist eine klare Information an die Bürger sinnvoll. Daher soll, sofern sich keine Wählergruppe bildet, eine unverbindliche Liste der Bürger*innen erstellt, die gerne im Gemeinderat mitarbeiten möchten. Diese Liste wird von Bettina Klein ( Tel.: 06771/599601 ) koordiniert.

Ich selbst werde nicht mehr für das Amt des Ortsbürgermeisters zur Verfügung stehen.

Bei Fragen stehen die Zentralabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung und ich gerne zur Verfügung.

Karl Heinz Goerke, Ortsbürgermeister


Vielfalt Rhein Lahn Limes

Reichenberg ist dabei

Heimat auf ganz neue Art zu erleben. Über 900 Geschichten aus insgesamt 12 Kategorien erzählen Geschichte und Geschichten aus dem Rhein-Lahn-Kreis. Und Reichenberg ist mit 3 kurzen Geschichten dabei. Die Erzähler tauchen meist direkt ein in die jeweilige Zeit und so sind spannende, interessante oder auch lustige Hörspiele entstanden, die Begeisterung wecken und lehrreich sind, weil allesamt historisch fundiert recherchiert.

Für unsere Gemeinde sind natürlich die Burg und die Kirche vertreten. Ein kurzer Abriss der Geschichte der Burg wird ergänzt durch ein Hörspiel zu Victor Hugo’s Rheinreise von 1840. Zur Kirche gibt es einen Hörclip zur Geschichte der Kirche, der Kirchengemeinde mit den wechselnden Zugehörigkeiten zu den Pfarreien und dem Wechsel von Aufbau und Zerstörung, Wiederaufbau und Renovierung.

Unter dem Titel „Harte Arbeit für Caesar“ ist eine weitere Sehenswürdigkeit in Reichenberg vertreten. Die freigelegte Römerstraße in der Nähe der Schutzhütte und das Thema Straßenbau in dieser Zeit werden anschaulich aus Sicht eines Soldaten geschildert. Besonders begeistert war er von seiner Arbeit nicht.

Zentrales Medium für das Projekt sind Schilder mit QR-Codes, die gescannt werden können. Eins befindet sich am Burgblick und eins an der Römerstraße. Darüber kann dann die entsprechende Information abgerufen werden. Das Herunterladen einer App ist nicht erforderlich, wohl aber eine Datenverbindung. Über 900 Geschichten sind im Rhein-Lahn-Kreis an über 1200 Punkten erlebbar.

Am Desktoprechner erreicht man eine Kartenübersicht über den Link https://vielfalt-rll.pickablue.de/. Viel Spaß beim Erkunden unserer Heimat.


Haushaltsgenehmigung

Hinweise und Forderungen der Kommunalaufsicht

Mit Datum vom 20.12.2023 hat die Gemeinde auf dem Dienstwege die Stellungnahme der Kommunalaufsicht zum Doppelhaushalt 2024/25 erhalten. Sie enthält einige bemerkenswerte Feststellung, die die Misere der Ortsgemeinde treffend darstellt. Leider besteht für uns aber kaum die Möglichkeit, die Probleme nachhaltig abzustellen. Um die Situation für die Ortsbevölkerung transparent zu machen, hier das Schreiben in

Auszügen:



Wir erteilen unsere Genehmigung

             zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen 2024 erforderlich ist, in Höhe von 13.500,00 € im Wege einer Einzelkreditgenehmigung nach VV Nr. 4.1.3.1 zu § 103 Abs. 2 GemO wegen der fehlenden dauernden Leistungsfähigkeit (negative freie Finanzspitze in den Haushaltsjahren 2024 und 2025). Das Ausnahmekriterium der Alternativlosigkeit der Grunderwerbs- und Vermessungskosten für den Gehwegausbau entlang der K90 wird anerkannt.

             zum Höchstbetrag der Liquiditätsverbindlichkeiten gegenüber der VG-Einheitskasse für die Haushaltjahre 2024 und 2025 in Höhe von jeweils 50.000,00 €.

Liquiditätssicherung:

Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse gemäß § 68 Abs. 4 GemO bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde (§ 95 Abs. 4 Nr. 3 GemO). Die Genehmigung kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung gegenüber der Verbandsgemeinde als Einheitskasse wird für 2024 und 2025 festgesetzt auf jeweils 50.000,00 €.

Nach § 105 Abs. 2 GemO sollen die Einzahlungen aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten lediglich den verzögerten Eingang von Deckungsmitteln innerhalb eines Haushaltsjahres überbrücken und dürfen regelmäßig nicht als Deckungsmittel herangezogen werden.

Aktuelle Haushaltssituation:

Der Ergebnishaushalt 2024 und 2025 kann ausgeglichen werden. Auch ist nach der Planung bis 2027 ein Ausgleich der Ergebnishaushalte möglich. Es werden folgende Jahresergebnisse ausgewiesen:

           2024: 350,00€,

           2025: 250,00 €‚

           2026: 7.350,00 € und

           2027: 9.350,00 €.

Die Steuerquote (Anteil der Steuererträge an den Erträgen aus Verwaltungstätigkeit) beträgt 50,98%.

Die Leistungsentgeltquote (Anteil der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte zuzüglich Kostenerstattungen sowie Kostenumlagen an den Erträgen aus Verwaltungstätigkeit) beträgt 14,38 %.

Der Stand des Eigenkapitals beläuft sich zum 31.12.2022 auf 447.324,00€ (Eigenkapitalquote 36,60%). Nach der derzeitigen Planung wird voraussichtlich das Eigenkapital bis Ende 2024 um 450,00€ (= 0,10 %) ansteigen.

Nach dem Ergebnis des Finanzhaushalts 2024 reichen die ordentlichen Einzahlungen nicht aus, um die ordentlichen Auszahlungen zu decken. Unter Berücksichtigung von Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten ergibt sich ein Jahresfehlbetrag 2024 von 7.750,00 € und 2025 von 850,00 €. Unter Einbeziehung vorzutragender Beträge aus Vorjahren resultiert für 2024 ein Gesamtfehlbetrag von 54.507,00 €. Für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 ist der Haushaltsausgleich geplant. Nach der mittelfristigen Finanzplanung wird der negative Saldo des Finanzhaushaltes 2027 voraussichtlich 40.957,00 € betragen.

Die „Freie Finanzspitze“ des Haushaltsjahres 2024 beträgt -7.750,00 € und für das Haushaltsjahr 2025 -850,00 €.

Für den übrigen Finanzplanungszeitraum werden folgende „Freie Finanzspitzen" ausgewiesen:

2026 : 6.150,00 € und

2027 : 8.250,00 €.

Die Steuerkraft der Ortsgemeinde Reichenberg beträgt im laufenden Haushalt 662.31 € pro Einwohner und liegt 55,16% unter dem Landesdurchschnitt (1.477,17 € pro Einwohner im maßgeblichen Zeitraum).

Am Ende des Haushaltsjahres 2024 werden die Verbindlichkeiten für Investitionsmaßnahmen voraussichtlich 375.258,00 € betragen, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 2.360,11 € pro Einwohner entspricht. Damit liegt die Ortsgemeinde Reichenberg mit 568,59% über der landesdurchschnittlichen Pro-Kopf-Verschuldung von Gemeinden vergleichbarer Größe (= 353,00 €/Einwohner - Stand 2022).

Haushaltsausgleich:

Die Finanzhaushalte 2024 und 2025 der Ortsgemeinde Reichenberg sind nicht ausgeglichen. Eine kommunale Gebietskörperschaft die ihren Haushalt nicht ausgleichen kann, begeht eine Rechtsverletzung (§ 93 Abs. 4 GemO). Von einer Beanstandung der unausgeglichenen Finanzhaushalte sehen wir unter Zurückstellung jeglicher Rechtsbedenken nur deshalb ab, weil die Ortsgemeinde Reichenberg erhebliche Steueranpassungen vorgenommen hat und sich im Zuge der Mehrjahresbetrachtung im Zeitraum vom Haushaltsvorvorjahr bis zum dritten Haushaltsfolgejahr ein Ausgleich für das Haushaltsjahr 2025 ergibt (siehe „Ergänzende Hinweise des Mdl zu Haushaltsausgleich und Kommunalaufsicht vom 12.09.2023).

Für künftige Haushaltsplanungen sind weitere Konsolidierungsmaßnahmen zwingend erforderlich, um den Haushaltsausgleich zu erreichen.

Aufgrund der negativen Haushaltsergebnisse bleibt die Ortsgemeinde Reichenberg verpflichtet, den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich zu erreichen oder zumindest unter größtmöglicher Anspannung ihrer Kräfte das Haushaltsdefizit zu minimieren. Dies kann beispielsweise erfolgen durch:

•         Reduzierung der Aufwendungen/Auszahlungen,

•         Erhöhung der Erträge/Einzahlungen,

•         Beschränkung der freiwilligen Leistungen,

•         Haushaltssperre,

•         Anpassung der Realsteuerhebesätze.

Allgemeine Hinweise:

Auf die Ausführungen im Haushaltsrundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 04.12.2023 zur Haushaltswirtschaft 2024 sowie den Hinweisen zum „Haushaltsausgleich und Kommunalaufsicht" vom 02.05.2023/12.09.2023 wird erneut mit der Bitte um Beachtung hingewiesen.

Eine Detailbegutachtung aller Festsetzungen und Mittelveranschlagungen in kommunalrechtlicher (insbesondere gemeindehaushaltsrechtlicher) und mathematischer Hinsicht hat im Rahmen der aufsichtsbehördlichen Prüfung nicht stattgefunden.


Auch wenn viele der angesprochenen Punkte auf Grund der Gesetzeslage zu beachten sind, bedeuten sie jedoch, dass der Gemeinde damit die Existenzgrundlage fehlt. Es ist dringend ein Umdenken bei der Finanzierung der kleinen Gemeinden erforderlich. Uns fehlt etwa 50 € je Einwohner um unseren Finanzhaushalt auszugleichen. Das ist kein großer Betrag. Aber er fehlt jedes Jahr erneut trotz regelmäßiger Erhöhung der Hebesätze.

Wir haben unsere Aufwendungen und Auszahlungen auf ein Minimum reduziert. Erträge gibt es so gut wie keine und lassen sich auch nicht so einfach generieren. Bei den Gebühren und Hebesätzen sind wir schon sehr weit oben und eine Steigerung ist kaum mehr möglich. Und von daher können wir uns maximal ein langfristiges Unterhaltungsprogramm leisten; Investitionen können wir nicht finanzieren. Aber mit der Finanzierung der notwendigen Unterhaltung unserer Infrastruktur können wir eigentlich den Materialeinsatz schon kaum mehr stemmen, auch wenn wir durch das ehrenamtliche Engagement schon die Lohnkosten auf ein Minimum reduzieren.

Eine kleine Gemeinde wie Reichenberg braucht dringend mehr finanziellen Spielraum. Und den sollte Sie sich nicht nur von ihren Bürgern holen müssen!

Jahresrechnung/Haushaltsplan Reichenberg
Bezeichnung Plan 22 Ist 22 Nachtrag 23 Plan 24 Plan 25
Steuern 104.200 € 104.985 € 123.300 € 123.000 € 127.300 €
Schlüsselzuweisung 63.900 € 63.832 € 60.700 € 62.600 € 62.600 €
Summe Erträge 168.100 € 168.817 € 184.000 € 185.600 € 189.900 €
Gewerbesteuerumlage, Fonds deutsche Einheit -600 € -457 € -600 € -600 € -600 €
Kreisumlage -67.900 € -69.399 € -74.100 € -75.600 € -75.600 €
Verbandsgemeindeumlage -68.700 € -68.610 € -70.800 € -72.200 € -72.200 €
Verbleiben für Reichenberg 30.900 € 30.350 € 38.500 € 37.200 € 41.500 €
Konzessionsabgabe 5.200 € 3.828 € 5.200 € 6.000 € 6.000 €
Verfügbare Mittel 36.100 € 34.178 € 43.700 € 43.200 € 47.500 €
Bürgermeister und Verwaltung -12.250 € -8.966 € -11.100 € -12.250 € -12.250 €
Kindertagesstätte -9.100 € -7.298 € -14.600 € -8.300 € -8.300 €
Kinder- und Jugendarbeit -2.000 € -393 € -1.900 € -1.550 € -1.550 €
Straßen, Wege, Plätze -11.550 € -7.773 € -9.750 € -12.150 € -18.050 €
Friedhof und Leichenhalle -450 € 904 € -450 € 800 € 800 €
Forst -1.100 € 3.112 € 1.200 € 1.500 € 1.500 €
DGH -4.700 € -12.887 € -4.200 € -8.200 € -6.200 €
Zinsen -2.900 € -2.963 € -2.800 € -2.700 € -3.200 €
Ergebnis -7.950 € -2.086 € 100 € 350 € 250 €

Die Zahlen für das Ist 2022 sind noch vorläufig, da für den Jahresabschluss noch Zahlen aus dem Kindergartenzweckverband fehlen und die Abschreibungen noch nicht verfügbar sind.


Einwohnerversammlung

der Gemeinde Reichenberg mit der Verbandsgemeinde Loreley

Eine gemeinsame Einwohnerversammlung der Gemeinde Reichenberg mit der Verbandsgemeinde Loreley findet statt am

Freitag, 12. Januar 2024, 19.00 Uhr,

im Dorfgemeinschaftshaus, Untertal 3, Reichenberg

Tagesordnung:

1.        Bericht aus der Verbandsgemeinde Loreley

2.        Bericht aus der Gemeinde

3.        Kommunalwahl

4.        Einwohnerfragen

 

Alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich eingeladen.


Reichenberg, 18.12.2023                                                    St. Goarshausen, 18.12.2023           

 

Karl Heinz Goerke                                                               Mike Weiland

Ortsbürgermeister                                                              Bürgermeister der

Ortsgemeinde Reichenberg                                             Verbandsgemeinde Loreley

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