Gemeinde  Reichenberg (Rhein-Lahn-Kreis) im Welterbe Mittelrhein
Wappen Reichenberg

Protokolle

Gemeinderat, Ausschüsse, Einwohnerversammlungen


Gemeinderat (03.05.2010)

Gemeinderat (20.11.2009)

Gemeinderat (31.08.2009)

Gemeinderat (03.07.2009)


Archiv

Das Archiv mit den Protokollen der Legislaturperiode 1999 bis 2004 finden Sie hier.

Das Archiv mit den Protokollen der Legislaturperiode 2004 bis 2009 finden Sie hier.


Niederschrift
über die Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Reichenberg
am 03.05.2010, 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Reichenberg

Anwesenheit
Funktion Name Erläuterung
Anwesend
Ortsbürgermeister Karl Heinz Goerke als Vorsitzender und Protokollführer
1. Ortsbeigeordneter Hans-Rudi Voss
Gemeinderatsmitglieder Helmut Daum
Bernd Huppert
Beate Klamp
Wolfgang May
Herrmann-Willi Schmidt
Nicht anwesend
2. Ortsbeigeordneter Hans-Joachim Hopf entschuldigt
Bernd Huppert entschuldigt

Punkt 1
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Friedhofsatzung

Auf Grund der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist die Friedhofssatzung zu ändern. Auf die Vorlage der Verwaltung wird verwiesen. Der Gemeinderat wünscht, den Begriff Dienstleistungserbringer durch den Begriff Gewerbetreibender zu ersetzen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, 5 - Jastimmen, die 1. Änderung der Friedhofssatzung nachdem der Begriff "Dienstleistungserbringer" durch den Begriff "Gewerbetreibender" ersetzt wurde.

Punkt 2
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Hauptsatzung

Auf Grund der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist die Hauptsatzung zu ändern. Auf die Vorlage der Verwaltung wird verwiesen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, 5 - Jastimmen, die Änderungssatzung in der vorgelegten Form.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, 5 - Jastimmen, die Heimat- und Bürgerzeitung "Loreley-Echo" für die öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinde zu nutzen.

Punkt 3
Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung von Absperrmaterial

Für die Absperrung am Bolzplatz werden Warnbaken/Absperrpfosten benötigt. Ein Ratsmitglied erklärt sich bereit, entsprechendes Material zu besorgen. Die Gemeinde muss dann nur noch die notwendigen Ketten kaufen. Ein Beschluss dazu ist nicht erforderlich.

Punkt 4
Beratung und Beschlussfassung zu einer Resolution des GStB betreffend die Finanzen der Ortsgemeinden

Der Ortsbürgermeister hat auf Grundlage einer Vorlage des GStB die Resolution "Rettungsschirm für Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise" formuliert. Auf die Vorlage wird verwiesen.
Obwohl Reichenberg immer sehr sparsam war und die Bürger sich überdurchschnittlich ehrenamtlich engagiert haben, ist die Gemeinde finanziell am Ende. Auf der Ausgabenseite gibt es inzwischen keinerlei Einsparpotential mehr und bei den Einnahmen existieren ebenso wenig Perspektiven. Die Gemeinde steuert in eine wirtschaftliche Katastrophe, ohne Chance, das Ruder herumreißen zu können!
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, 5 - Jastimmen, die Resolution in der vorgelegten Form.

Punkt 5
Beratung und Beschlussfassung zu einer Resolution bezüglich der Neufassung des Landesjagdgesetzes

Der Ortsbürgermeister hat auf Grundlage einer Vorlage des GStB die Resolution "Für eine zeitgemäße Jagd in Rheinland-Pfalz" formuliert. Auf die Vorlage wird verwiesen.
Die Gemeinde Reichenberg war immer bemüht einen Ausgleich zwischen den Interessen der Grundeigentümer, der Jagdpächter und der Gemeinde zu erreichen. Dies ist ihr in der Vergangenheit im Wesentlichen auch immer gelungen. Für die Zukunftsfähigkeit des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes der Gemeinde ist es jedoch erforderlich, die übergeordneten, gesamtgesellschaftlichen Ziele in den Mittelpunkt der Weiterentwicklung des Landesjagdrechtes zu stellen. Gemeinwohl sollte hier eindeutig vor Individualinteressen im Vordergrund stehen! Der Gemeinderat beschließt einstimmig, 5 - Jastimmen, die Resolution in der vorgelegten Form.

Punkt 6
Beratung und Beschlussfassung über Spenden

Die Volksbank Rhein-Lahn hat der Gemeinde 250 € für die Seniorenarbeit zur Verfügung gestellt. Davon soll u.a. ein Wilhelm-Busch-Nachmittag im Sommer finanziert werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, mit 5 Ja-Stimmen, diese Spende anzunehmen. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird gebeten, eine Zuwendungsbescheinigung auszustellen.
Wegen Sonderinteresse bei der nächsten Beschlussfassung nimmt der Ortsbürgermeister Karl Heinz Goerke an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Die Sitzung leitet der 1. Beigeordnete Hans-Rudi Voss.
Ortbürgermeister Karl Heinz Goerke hat der Gemeinde 255 € für die Unterhaltung des Kinderspielplatzes zur Verfügung gestellt. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, mit 4 Ja-Stimmen, diese Spende anzunehmen. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird gebeten, eine Zuwendungsbescheinigung auszustellen.

Punkt 7
Einwohnerfragestunde

Es gab keine Fragen des anwesenden Einwohners.

Punkt 8
Mitteilungen

  1. Die Burg hat einen neuen Eigentümer, Detlef Klein. Sein wesentliches Ziel ist es die Burg zu erhalten. Der Ortsbürgermeister bittet alle Reichenberger offen und ohne Vorbehalte auf Herrn Klein zuzugehen und ihn zu unterstützen.
  2. Das Dach der Schutzhütte wurde ein Opfer des Sturms. Material ist besorgt. Die Erneuerung erfolgt zusammen mit dem Heimatverein Patersberg.
  3. Die Welterbeortseingangstafeln sind aufgestellt. Es sollen noch Hinweisschilder zur Kirche und eine Infotafel im Welterbedesign erstellt werden
  4. Einige Löcher in den Wirtschaftswegen wurden mit Kaltasphalt geschlossen. Es muss noch weiteres Material besorgt werden, um die Schäden auf dem Berg zu beseitigen.
  5. Die Rechnung für den Schaden durch das Müllauto ist an Veolia herausgegangen.
  6. Die Gemeinde kann kein barrierefreies Wahllokal bereitstellen. Grundsätzlich unterstützt die Gemeinde für diese Personen die Briefwahl.
  7. Für das Klavier wurden Schwerlastrollen besorgt, die noch zu montieren sind.
  8. Zum Bebauungsplan Siedlung Sehnental Nr. 6 gibt es seitens der Gemeinde keine Anmerkungen.
  9. Die diesjährige Lesung ist für den 06.11. terminiert. Frau Schier wird aus einem neuen Roman lesen, der sich um eine Apothekerin im Mittelalter dreht. Die Unterstützung durch die Loreley-Apotheke ist zugesagt.
  10. Für die Wanderwege, die über private Grundstücke laufen (Keller, Goerke), wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen, die die Eigentümer bei der Verkehrssicherungspflicht und damit bei der Haftung entlastet.
  11. Die Jagdpächter haben sich von Hartmut Roth als örtlichen Beauftragten getrennt. Die Versorgung von Fallwild übernehmen Lothar Brühl und Ulrich Huppert sowie die Jagdpächter selbst.
  12. Es wurde angeregt, die Überdachung zum Bolzplatz hin in einer variablen Form schließen zu können. Der Ortsbürgermeister wird eine Arbeitsgruppe aus je 2 Mitgliedern der regelmäßigen Nutzer einberufen, um Vorschläge zu erarbeiten. Dabei soll auch der Rat von kompetenten Fachleuten eingeholt werden.

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Niederschrift
über die Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Reichenberg
am 20.11.2009, 19 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Reichenberg

Anwesenheit
Funktion Name Erläuterung
Anwesend
Ortsbürgermeister Karl Heinz Goerke als Vorsitzender und Protokollführer
1. Ortsbeigeordneter Hans-Rudi Voss
2. Ortsbeigeordneter Hans-Joachim Hopf ab 20:05 Uhr
Gemeinderatsmitglieder Helmut Daum
Bernd Huppert
Beate Klamp
Wolfgang May
Herrmann-Willi Schmidt

Punkt 1
Beratung und Beschlussfassung über die Hauptsatzung der Gemeinde Reichenberg

Die im Wesentlichen redaktionellen Änderungen an der Hauptsatzung wurden gemäß Vorlage vom Ortsbürgermeister vorgestellt.
Wegen Sonderinteresse zu diesem Punkt nehmen der Ortsbürgermeister Karl Heinz Goerke und der 1. Beigeordnete Hans-Rudi Voss (der 2. Beigeordnete Hans-Joachim Hopf war noch nicht anwesend) an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Den Vorsitz führt das älteste Ratsmitglied Hermann-Willi Schmidt.
Der Rat beschließt einstimmig, mit 5 Ja-Stimmen, den § 8 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters und den § 9 Aufwandsentschädigung der Beigeordneten der Hauptsatzung.
Der Ortsbürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz.
Der Rat beschließt einstimmig, mit 6 Ja-Stimmen, die restlichen Punkte der Hauptsatzung.

Punkt 2
Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Gemeinderates

In der Geschäftsordnung wurden die Bestimmungen den § 9 präzisiert und um eingetragene Lebenspartnerschaften ergänzt.
Der Rat beschließt einstimmig, mit 6 Ja-Stimmen, die Geschäftsordnung in der vorgelegten Form.

Punkt 3
Beratung und Beschlussfassung über die geplanten Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen für 2010 sowie den Zeitraum 2011 bis 2014

Der Ortsbürgermeister stellt die möglichen Investitionsmaßnahmen vor.
Der Rat beschließt einstimmig, mit 6 Ja-Stimmen, die Ergänzung des Ansatzes für den Waldwegebau 2010, die Beschaffung eines Hochentasters, finanziert über die Jagdpacht, und die geplanten Unterhaltungsmaßnahmen gemäß den Ansätzen im Haushaltsplan. Ein Ansatz für die evtl. Sanierung der Kreisstraße nach Reitzenhain wird nicht eingestellt.

Punkt 4
Beratung und Beschlussfassung über Friedhofsgebühren; Anlage zu § 1 der Friedhofsgebührensatzung

Im Zuge der Beratung wurde der vorgelegte Beschlussvorschlag im Wesentlichen beibehalten:
Erhöhung der Gebühren in der Anlage der Friedhofsgebührensatzung
Punkt I 1.b) um € 100,
Punkt I 2 und 3 jeweils um € 50,
Punkt II 1.a) und 2.a) jeweils um € 50,
Punkt III 1. um € 50.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, mit 6 Ja-Stimmen, die Anlage zur Friedhofsgebühren in der geänderten Form.

Punkt 5
Beratung und Beschlussfassung über Grund- und Gewerbesteuerhebesätze

Der Gemeinderat diskutiert die vorgeschlagenen Erhöhungen der Grundsteuer A und B. Es wird sich auf eine Erhöhung um 5% geeinigt.
Der Gemeinderat beschließt mit 5 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung, den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 295% und die Grundsteuer B auf 345% festzulegen.

Punkt 6
Beratung und Beschlussfassung über Hundesteuersatzung

Eine Änderung der Hundesteuersatzung ist nicht zwingend erforderlich. Der Gemeinderat kommt daher einstimmig, mit 6 Ja-Stimmen, zum Beschluss, die bisherige Satzung beizubehalten. Sollte sich die Situation bzgl. des Tatbestandes Zwingerhaltung ändern, soll das Thema erneut beraten werden.

Punkt 7
Beratung und Beschlussfassung über Hundesteuerhebesätze

Der Gemeinderat beschließt mit 5 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung, die Hundesteuer wie folgt festzulegen:
erster Hund 66 €
zweiter Hund 78 €
dritter Hund 90 €
gefährlicher Hund 222 €

Punkt 8
Beratung und Beschlussfassung über
a) den Brennholzpreis 2010

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, mit 6 Ja-Stimmen, den Brennholzpreis bei 19,00 € / rm zu belassen. Es ergeht der Hinweis an den Revierförster, Holz aus dem Reichenberger Wald vorrangig Einwohnern der Gemeinde zuzuteilen.
b) den Forstwirtschaftsplan 2010
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, mit 6 Ja-Stimmen, den Forstwirtschaftsplan 2010 in der vorgelegten kameralen Form.
Der 2. Beigeordnete, Hans-Joachim Hopf trifft ein.

Punkt 9
Beratung und Beschlussfassung über die Satzung über die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses und das Preisblatt zur Satzung über die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses

Die Satzung wurde derart geändert, dass zukünftig bei Änderungen der Benutzungsgebühren nur noch das Preisblatt zu beschließen und veröffentlichen ist. Alle anderen Bestimmungen bleiben gleich. Die Preise im Preisblatt wurden in geringem Umfang angehoben.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, mit 7 Ja-Stimmen, die Satzung über die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses und das Preisblatt zur Satzung über die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses in der vorgelegten Form.

Punkt 10
Beratung und Beschlussfassung über die Unterstützung der Vereine, Verbände und Vorhaben

Der Gemeinderat beschließt mit 6 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung, die Unterstützung der Vereine, Verbände und Vorhaben und, entgegen der Beschlussvorlage, weiterhin jährlich über diesen Punkt zu beschließen.

Punkt 11
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2010/2011

Der Ortsbürgermeister trägt die Eckpunkte der Haushaltsplanung für 2010 und 2011 vor. Besorgt zeigte er sich über die negativen Ergebnisse in den beiden Ergebnishaushalten. Hier gilt es gegenzusteuern. Der Gemeinderat hat dem bereits in seinen vorangegangenen Beschlüssen Rechnung getragen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, mit 7 Ja-Stimmen, die Haushaltssatzungen und die Haushaltspläne 2010 und 2011 unter Berücksichtigung der Änderungen durch die vorangegangenen Beschlüsse.

Punkt 12
Beratung und Beschlussfassung über Spendenannahme

Wegen Sonderinteresse zu diesem Punkt nimmt der Ortsbürgermeister Karl Heinz Goerke an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Die Sitzung leitet der 1. Beigeordnete Hans-Rudi Voss.
Ortbürgermeister Karl Heinz Goerke hat der Gemeinde insgesamt 565,98 € für verschiedene Projekte zur Verfügung gestellt.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, mit 6 Ja-Stimmen, diese Spende anzunehmen.

Punkt 13
Mitteilungen

  1. Bezüglich des Kindertagesstättenbedarfsplanes gibt es keinen Bedarf für eine Stellungnahme.
  2. Die Mängel am Kinderspielplatz sind weitestgehend abgestellt.
  3. Die Neuwahl des Jagdvorstandes ist für den 22.01.2010 geplant.
  4. Der Konzessionsvertrag endet am 30.06.2012 und wurde fristgerecht neu ausgeschrieben.
  5. Der vorhabensbezogene Bebauungsplan "Siedlung Sehnental Nr. 6" gibt keinen Anlass zu Bedenken.

Punkt 14
Einwohnerfragestunde

Ulrich Huppert fragt an, wann denn die Gemeinde der Verpflichtung nachkommen wolle, die Lichtraumprofile entlang der Ränder zwischen Feld und Wald und entlang der Waldwege freizuschneiden. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass es gute Tradition in der Gemeinde sei, diese Arbeiten in Eigenregie zu übernehmen. Sollte hier ein Unternehmereinsatz gefordert werden, so gibt der Ortsbürgermeister zu bedenken, dass dann schnell Kosten von mehreren Tausend Euro zusammen kommen. Diese müssten dann normalerweise über die Grundsteuer A aufgebracht werden.
Ulrich Huppert stellt fest, dass bereits 7 Wochen vergangen seien, seitdem die Abflussrohre in der Gemarkung freigespült wurden. Er fragt an, wann denn endlich die weiteren besprochenen Baggerarbeiten durchgeführt werden. Der Ortsbürgermeister antwortet ihm, dass die Arbeiten bisher kostenfrei für die Gemeinde vorgenommen wurden. Er stellt die Gegenfrage, ob Herr Huppert wünsche, dass ein Unternehmer beschäftigt werde. Wenn jemand sich bereit erklärt, so der Ortsbürgermeister weiter, die Arbeiten kostenfrei bzw. für die Kostenerstattung der Betriebsstoffe durchzuführen, so stehe es der Gemeinde nicht zu, denjenigen auch noch über Gebühr zu bedrängen.

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Niederschrift
über die Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Reichenberg
am 31.08.2009, 20 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Reichenberg

Anwesenheit
Funktion Name Erläuterung
Anwesend
Ortsbürgermeister Karl Heinz Goerke als Vorsitzender und Protokollführer
1. Ortsbeigeordneter Hans-Rudi Voss
2. Ortsbeigeordneter Hans-Joachim Hopf
Gemeinderatsmitglieder Helmut Daum
Bernd Huppert
Beate Klamp
Wolfgang May
Herrmann-Willi Schmidt

Vor Eintritt in die Tagesordnung verabschiedete der Ortsbürgermeister das auf eigenen Wunsch ausgeschiedene Ratsmitglied Thomas Michel und überreichet ihm den Wappenteller der Gemeinde.

Punkt 1
Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für den Wirtschaftsweg zur Steegsmühle

Wegen Sonderinteresse nach § 22 GemO zu diesem Punkt nimmt das Ratsmitglied Wolfgang May an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Er ist bei einem Unternehmen, das ein Angebot für die Maßnahme abgegeben hat, beschäftigt. Der Ortsbürgermeister stellte den Vergabevorschlag im Detail vor. Der Gemeinderat beschließt einstimmig - 6 Jastimmen - die Auftragsvergabe an den günstigsten Bieter, die Bauunternehmung Ph. Steeg & Söhne GmbH zum Angebot von 54.777,66 €.

Punkt 2
Mitteilungen

  1. Der Wahlvorstand für die Bundestagswahl ist bestimmt. Aus dem Gemeinderat sind nur der Ortsbürgermeister und der 1. Beigeordnete eingeteilt.
  2. Die Enden der Wasserführungsrohre bei der "Oberen Platt" wurden teilweise freigelegt. Die dort liegende Gasleitung wurde lokalisiert. Mittels Wasser sollen die Rohre wieder durchgängig gemacht werden. Thomas Michel und Uli Huppert werden sich darum kümmern.
  3. Ein erster Arbeitseinsatz auf dem Kinderspielplatz war schon recht erfolgreich. Am nächsten Wochenende soll es weitergehen. Das Material ist im Wesentlichen vorhanden.
  4. Der Gemeinderat stimmt der Umstellung auf Sonderkraftstoff für die Motorsense und die Motorheckenschere zu.
  5. Für das Projekt rheinpartie wird es noch einen Besprechungstermin geben, bei dem die Einzelheiten abgesprochen werden.

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Niederschrift
über die konstituierende Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Reichenberg
am 03.07.2009, 20 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Reichenberg

Anwesenheit
Funktion Name Erläuterung
Anwesend
geschäftsführender Ortsbürgermeister Karl Heinz Goerke als Vorsitzender bis Punkt 2
Ortsbürgermeister Karl Heinz Goerke als Vorsitzender ab Punkt 3
geschäftsführender 1. Ortsbeigeordneter Hans-Rudi Voss
geschäftsführender 2. Ortsbeigeordneter Hans-Joachim Hopf
neu gewählte Gemeinderatsmitglieder Wolfgang May
Hans-Joachim Hopf
Hans-Rudi Voss
Herrmann-Willi Schmidt
Beate Klamp
Bernd Huppert
Helmut Daum ab Punkt 4, Ersatzperson
Beauftragter der Verbandsgemeindeverwaltung und Protokollführer Friedel Meister

Vor Eintritt in die Tagesordnung überreicht der Vorsitzende dem bisherigen 1. Ortsbeigeordneten Hans-Rudi Voss die Ehrenurkunde des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz für seine Verdienste um das Gemeinwesen während seiner 22-jährigen ehrenamtlichen Tätigkeit als Ortsbürgermeister und Ortsbeigeordneter und bedankte sich für die geleistete Arbeit in der Gemeinde.

Punkt 1
Verpflichtung der Ratsmitglieder

Der Vorsitzende verweist darauf, dass die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Bürgermeister zu verpflichten sind. Die Verweigerung gilt als Verzicht auf den Amtsantritt gem. § 30 Abs. 2 Satz 2 GemO. Der Verzicht auf das Mandat ist damit nicht verbunden. Später nachrückende Ratsmitglieder können auch außerhalb der Tagesordnung (in jedem Falle aber in öffentlicher Sitzung) verpflichtet werden.
Sodann verpflichtet der geschäftsführende Ortsbürgermeister die Ratsmitglieder gem. § 30 Abs. 2 GemO Satz 2 durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten, insbesondere die Schweige- und Treuepflicht sowie die Pflicht zur Rücksicht auf das Gemeinwohl. (Vgl. §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO)

Punkt 2
Ernennung des in der Urwahl gewählten Ortsbürgermeisters

Gem. § 54 Abs. 2 GemO erfolgen die Ernennung, die Vereidigung und die Amtseinführung des gewählten Ortsbürgermeisters durch den noch im Amt befindlichen allgemeinen Vertreter. Ist ein solcher nicht mehr vorhanden oder noch nicht ernannt, erfolgt dies durch ein vom Rat beauftragtes Ratsmitglied. Die Beauftragung erfolgt durch Wahl.
In der Urwahl am 07.06.2009 war Karl Heinz Goerke zum Ortsbürgermeister gewählt worden.
Er wird unter Hinweis auf § 54 GemO nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes durch Aushändigung der von dem geschäftsführenden Ersten Beigeordneten ausgefertigten Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Ortsgemeinde Reichenberg ernannt.
Da es sich um Wiederwahl handelt, entfallen gem. § 54 Abs. 1 Satz 3GemO Vereidigung und Amtseinführung. Der ernannte Ortsbürgermeister übernimmt den Vorsitz der Sitzung.

Punkt 3
Wahl der ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten

Nach der gültigen Hauptsatzung der Ortsgemeinde beträgt die Zahl der zu wählenden Beigeordneten 2. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Wahl der Beigeordneten gem. § 40 GemO durch den Gemeinderat erfolgt. § 53 Abs. 3 und 4 GemO gilt entsprechend.
Gem. § 40 Abs. 5 GemO werden die Beigeordneten in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt.
Nach § 40 Abs. 2 GemO können nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsgemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. Die Ausschließungsgründe nach § 22 GemO finden keine Anwendung.
Gem. § 40 Abs. 3 GemO ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält. Maßgebend ist die Zahl der anwesenden Ratsmitglieder.
Gem. § 40 Abs. 4 GemO zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit.
Unbeschrieben abgegebene Stimmzettel gelten als Stimmenthaltungen.
Stimmzettel, aus denen der Wille des Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennbar ist und Stimmzettel, die einen Zusatz oder Verwahrung enthalten, sind ungültig.
Erhält der vorgeschlagene Kandidat im ersten Wahlgang nicht die erforderliche Mehrheit, erfolgt ein zweiter Wahlgang mit dem gleichen Kandidaten. Erst wenn auch dieser zweite Wahlgang ohne Ergebnis bleibt, ist der Vorschlag endgültig abgelehnt; erst dann können neue Kandidaten für ein neues Wahlverfahren vorgeschlagen werden. Selbstverständlich kann dabei wieder dieselbe Person vorgeschlagen werden, die im ersten "Versuch" nicht die notwendige Mehrheit erreicht hat.
Liegen für die Wahl zum Beigeordneten mehrere Wahlvorschläge vor, so gilt auch hier als gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Ein Stimmzettel, in dem alle vorgeschlagenen Kandidaten abgelehnt werden, ist ungültig. Erhält keiner der vorgeschlagenen Kandidaten mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, ist ein zweiter Wahlgang mit den gleichen Kandidaten durchzuführen gem. § 40 Abs. 3 Satz 1 GemO. Auch im zweiten Wahlgang ist nur gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, erfolgt zwischen den beiden Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl eine Stichwahl "dritter Wahlgang", bei der gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Falls erforderlich (bei Stimmengleichheit), entscheidet das vom Vorsitzenden zu ziehende Los, wer in die Stichwahl kommt oder wer nach der Stichwahl bei gleicher Stimmenzahl als Beigeordneter gewählt ist. (§ 40 Abs. 3 Satz 4 GemO)
Der Losentscheid ist entsprechend § 63 Abs. 7 KWO durchzuführen. (Loszettel von gleicher Größe in Umschlägen etc.)
Wahlvorstand, Wahlausschuss
Gemäß § 25 Abs. 8 Satz 1 der Mustergeschäftsordnung werden die abgegebenen Stimmen durch den Vorsitzenden und von mindestens zwei von ihm beauftragten Ratsmitgliedern ausgezählt.
Durch den Ortsbürgermeister werden sodann die nach genannten zwei Ratsmitglieder für den Wahlvorstand bestimmt:
Beate Klamp
Wolfgang May
Aufforderung für Wahlvorschläge zur Wahl der Beigeordneten
Es ergeht der Hinweis, dass gem. § 53 Abs. 3 GemO wählbar zum Beigeordneten ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 KWG ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Auf die besonderen Vorschriften gem. § 53 Abs. 4 GemO (Bürger der Ortsgemeinde sowie die besonderen Ausschließungsgründe) wird ebenfalls hingewiesen.
Für die Wahl zum Ersten Beigeordneten wird sodann gem. § 40 Abs. 2 GemO vorgeschlagen:
Hans-Rudi Voss
Erster Wahlgang
Der Vorsitzende macht darauf aufmerksam, dass für die geheime Abstimmung besondere Vorbereitungen getroffen wurden mit Bereitstellung eines abgeschlossenen Raums, einer Abstimmungsurne, Stimmzetteln und Umschlägen. Der Vorsitzende weist ferner darauf hin, dass in dem Abstimmungsraum ein Schreibstift ausliegt, der für die Wahlhandlung zu benutzen ist. Die Kennzeichnung auf dem Stimmzettel erfolgt durch Ankreuzen von "Ja" oder "Nein" mit einem "X" Das Einlegen des Stimmzettels in den vorbereiteten Umschlag hat in dem abgeschlossenen Raum zu erfolgen und danach ist der geschlossene Umschlag in die bereitgestellte Abstimmungsurne zu werfen.
Der Vorsitzende bittet den gewählten Wahlvorstand, bestehend aus den 2 Ratsmitgliedern
Beate Klamp
Wolfgang May
für die Wahlhandlung zur Verfügung zu stehen.
Danach wird den Ratsmitgliedern je ein für die Abstimmung vorbereiteter Stimmzettel und ein Umschlag ausgehändigt.
Zur Stimmabgabe wird die Zeit von 20.15 Uhr bis 20.20 Uhr bestimmt.
Der Vorsitzende fordert die Ratsmitglieder zur Abgabe der Stimmzettel in dieser Zeit in dem Abstimmungsraum auf.
Der Protokollführer vermerkt in einer für diese Wahl erstellten Liste der Ratsmitglieder die erfolgte Stimmabgabe. Nach Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Zeit erklärt der Vorsitzende die Abstimmung für beendet. Danach stellt er fest, dass bei der Abstimmung 6 Ratsmitglieder anwesend waren und dass sich 6 Ratsmitglieder an der Abstimmung beteiligt haben.
Die abgegebenen Stimmzettel werden der Abstimmungsurne entnommen und vom Wahlvorstand gezählt. Ihre Zahl stimmt mit der Zahl der Personen überein, die abgestimmt haben.
Der Vorsitzende liest sodann den Inhalt der Stimmzettel laut vor. Der Protokollführer nimmt Einsicht und vermerkt die auf die einzelnen für die Wahl Benannten entfallenen Stimmen.
Ergebnis der Abstimmung:

Zahl der abgegebenen Stimmzettel: 6
Zahl der für ungültig erklärten Stimmzettel: 0
Zahl der Stimmenthaltungen: 0
Demnach gültige Stimmen: 6
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
Hans-Rudi Voss 6 Ja-Stimmen

Wahlergebnis:
Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt bekannt, dass Hans-Rudi Voss mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat (§ 40 Abs. 3 Satz 1 GemO) und zum Ersten Beigeordneten gewählt worden ist. Auf Befragen erklärt der Gewählte die Annahme der Wahl.
Das Stimmrecht des Vorsitzenden hat gem. § 36 Abs. 3 GemO geruht. Bei der Berechnung der Stimmenmehrheit wurde der Vorsitzende nicht mitgezählt.
Die Stimmzettel werden in einem Briefumschlag verschlossen und versiegelt. Unter Hinweis auf § 43 Abs. 1 GemO werden sie bis zum Ablauf der zweiwöchigen Anfechtungsfrist bei der Verbandsgemeinde Loreley aufbewahrt und danach vernichtet.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Wahl des 2. Beigeordneten sich in gleicher Weise vollzieht wie die Wahl des Ersten Beigeordneten und dass die gleichen Bestimmungen gelten. Er bittet sodann um Wahlvorschläge
Für die Wahl zum Zweiten Beigeordneten wird gem. § 40 Abs. 2 GemO benannt:
Hans-Joachim Hopf
Erster Wahlgang
Den Ratsmitgliedern wird je ein für die Abstimmung vorbereiteter Stimmzettel und ein Umschlag ausgehändigt.
Zur Stimmabgabe wird die Zeit von 19.35 Uhr bis 19.40 Uhr bestimmt.
Der Vorsitzende fordert die Ratsmitglieder zur Abgabe der Stimmzettel in dieser Zeit in dem Abstimmungsraum auf.
Der Protokollführer vermerkt in einer für diese Wahl erstellten Liste der Ratsmitglieder die erfolgte Stimmabgabe. Nach Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Zeit erklärt der Vorsitzende die Abstimmung für beendet. Danach stellt er fest, dass bei der Abstimmung 6 Ratsmitglieder anwesend waren und dass sich 6 Ratsmitglieder an der Abstimmung beteiligt haben. Die abgegebenen Stimmzettel werden der Abstimmungsurne entnommen und vom Wahlvorstand gezählt. Ihre Zahl stimmt mit der Zahl der Personen überein, die abgestimmt haben.
Der Vorsitzende liest sodann den Inhalt der Stimmzettel laut vor. Der Protokollführer nimmt Einsicht und vermerkt die auf die einzelnen für die Wahl Benannten entfallenden Stimmen.
Ergebnis der Abstimmung:

Zahl der abgegebenen Stimmzettel: 6
Zahl der für ungültig erklärten Stimmzettel: 0
Zahl der Stimmenthaltungen: 0
Demnach gültige Stimmen: 6
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
Hans Joachim Hopf 6 Ja-Stimmen

Wahlergebnis: Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt bekannt, dass Hans-Joachim Hopf zum Zweiten Beigeordneten gewählt worden ist. Auf Befragen erklärt der Gewählte die Annahme der Wahl.
Das Stimmrecht des Vorsitzenden hat gem. § 36 Abs. 3 GemO geruht. Bei der Berechnung der Stimmenmehrheit wurde der Vorsitzende nicht mitgezählt.
Die Stimmzettel werden in einem Briefumschlag verschlossen und versiegelt.
Unter Hinweis auf § 43 Abs. 1 GemO werden sie bis zum Ablauf der zweiwöchigen Anfechtungsfrist bei der Verbandsgemeinde Loreley aufbewahrt und danach vernichtet.

Punkt 4
Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung der Ortsbeigeordneten

Erster Ortsbeigeordneter
Hans-Rudi Voss war unter Tagesordnungspunkt 3 zum Ersten Beigeordneten gewählt worden. Durch den Ortsbürgermeister wird er unter Hinweis auf § 54 GemO sodann nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Ortsgemeinde ernannt.
Da es sich um Wiederwahl handelt, entfallen gem. § 54 Abs. 1 GemO Vereidigung und Amtseinführung.
Zweiter Ortsbeigeordneter
Hans-Joachim Hopf war unter Tagesordnungspunkt 3 zum Zweiten Ortsbeigeordneten gewählt worden. Durch den Ortsbürgermeister wird er unter Hinweis auf § 54 GemO sodann nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Ortsgemeinde ernannt.
Da es sich um Wiederwahl handelt, entfallen gem. § 54 Abs. 1 GemO Vereidigung und Amtseinführung.
Hans- Rudi Voss hat nach seiner Ernennung zum Erste Beigeordneten sein Ratsmandat schriftlich niedergelegt.
Helmut Daum rückt somit in den Gemeinderat nach. Er nimmt das Amt an. Der Vorsitzende verpflichtet ihn unter Hinweis auf die Ausführungen zu Punkt 1 gem. § 30 Abs. 2 GemO Satz 2 durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten, insbesondere die Schweige- und Treuepflicht sowie die Pflicht zur Rücksicht auf das Gemeinwohl. (Vgl. §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO)
Helmut Daum nimmt ab sofort an der Ratssitzung teil.

Punkt 5
Wahl der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter für den Rechnunsprüfungsausschuss
Der Ortsbürgermeister schlägt vor, die Wahl der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter offen durchzuführen. Der Gemeinderat stimmt diesem Vorgehen mit 6 Ja-Stimmen zu.
Aus dem Rat werden
Hermann-Willi Schmidt
Wolfgang May
Beate Klamp
zur Wahl vorgeschlagen. Der Rat beschließt einstimmig - 6 Ja-Stimmen - über den Wahlvorschlag im Ganzen abzustimmen.
Der Gemeinderat wählt einstimmig - 6 Ja-Stimmen - die vorgeschlagen Ratsmitglieder in den Rechnungsprüfungsausschuss.
Da dem Rat nur noch 2 weitere Mitglieder angehören, die nicht Beigeordnete sind, werden diese aus dem Rat zur Wahl als stellvertretende Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses vorgeschlagen.
Helmut Daum
Bernd Huppert
Der Gemeinderat wählt einstimmig - 6 Ja-Stimmen - die v. g. als Stellvertreter in den Rechnungsprüfungsausschuss.
Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung für ein gemeinsames Foto.

Punkt 6
Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung "Wirtschaftsweg zur Steegsmühle"

Den Ratsmitgliedern liegt ein Projektablaufplan für den Ausbau des Wirtschaftsweges zur Steegsmühle vor.
Der Gemeinderat beschließt mit 6 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung den Ausbau des Wirtschaftsweges zur Steegsmühle in der vorgeschlagenen Form auszuschreiben. Die Submission ist für den 27.08.2009 geplant; die Ratssitzung zur Auftragsvergabe findet unmittelbar danach am 28.08. oder am 31.08. statt.

Punkt 7
Beratung und Beschlussfassung über die Sanierung Kinderspielplatz

Den Ratsmitgliedern liegt eine Auswertung der eingegangenen Angebote für das Material zur Sanierung des Kinderspielplatzes vor. Basis ist das Prüfprotokoll der sicherheitstechnischen Beurteilung vom 02.12.2008. Der Ortsbürgermeister führt aus, dass alternativ zur Sanierung nur eine Schließung des Spielplatzes möglich sei. Für die Umsetzung der Sanierung sollen die Eltern der jüngeren Kinder in der Gemeinde gewonnen werden.
Der Rat beschließt mit 6-Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung das Material beim günstigsten Bieter, der Firma Schwamb in Lipporn, zum Preis von insgesamt 1824,16 € zu bestellen.

Punkt 8
Mitteilungen

  1. Der Ortsbürgermeister gibt die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 10.400 € zu 3,58% auf 5 Jahre zur Finanzierung des Ausbau Amtsfeld zur Kenntnis. Der Betrag ist Teil eines Gesamtkredites über 578.800 €, den die Verbandsgemeinde für sich selbst und weitere Ortsgemeinden und Städte aufgenommen hat.
  2. Vom Zuschuss für die Dachsanierung des Dorfgemeinschaftshauses wurden bereits 10.642 € angefordert und ausgezahlt. Die Arbeiten sind zwischenzeitlich fertig gestellt. Die Abnahme soll zeitnah erfolgen und die Schlussrechnung erstellt werden.
  3. Für die Förderung der Dorferneuerung wird kein Antrag gestellt, da zum einen die Förderschwerpunkte für Reichenberg derzeit nicht zutreffen und zum anderen keine Mittel zur Finanzierung des Eigenanteils zur Verfügung stehen.
  4. Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung von Wappentellern als Ehrengabe zu.
  5. Auf eine Beschwerde aus der Ortsbevölkerung stellt der Ortsbürgermeister fest, dass die Gemeinde gemäß § 28 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 Landesnaturschutzgesetz nicht ohne vernünftigen Grund in die Natur eingreift. Hier greifen vor allem die Verkehrsicherungspflicht und die Gewässerunterhaltung.
  6. Der Ortsbürgermeister gibt zur Kenntnis, dass die Teilnahme am Projekt rheinpartie am 03. Oktober 2009 vorgesehen ist. Einzelheiten sind dabei noch abzusprechen. Sollte die Veranstaltung "Zwiebelkuchen und Federweißer" der Gymnastikfrauen mit integriert werden, so steht der Erlös selbstverständlich den Gymnastikfrauen zu Verfügung.
  7. Laura Goerke hat im Rahmen der Aktion Tagwerk den Kirchenpfad gesäubert und freigeschnitten. Der vereinbarte Lohn wird für Bildungsprojekte in Afrika verwendet.

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